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Terms & Conditions
für möblierte Wohnungen /
Business Apartments in Zug und Luzern



Bereitstellung der Unterkünfte durch den Hotelier
Die Service Station AG ist verpflichtet, die reservierten möblierten Wohnungen für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Sollte die Service Station AG nicht in der Lage sein, die reservierte Unterkunft bei Anreise des Gastes zur Verfügung zu stellen, wird er eine gleichwertige Ersatzunterkunft organisieren und für alle eventuellen zusätzlichen Kosten wie Transport, Unterkunft etc., welche die ursprünglichen Vertragspreise überschreiten, aufkommen.

 Verträge mit Hotel-Services enthalten:
- sämtliche Stromkosten
- wöchentliche Grundreinigung/ max. 2 Std.
- Kalt- und Warmwasser / Heizung
- komplette Möblierung und Ausstattung
- komplette Möblierung und Ausstattung
- Bettwäsche 4 x pro Monat für vertragliche Gästezahl
-TV, DVD, Hi-Fi-Anlage
- Badtücher (2 p.P.) 4 x pro Monat für vertragliche Gästezahl
- Küchenreinigung im üblichen Rahmen
- Entsorgung Haushaltsabfall (1 Tax-Sack/Woche)
- Benützung Waschmaschine & Tumbler
- WLAN High Speed Internet
- Übergabe und Rückgabe der Wohnung
- Parkplatz
- allg. Nebenkosten des Gebäudes
- Verwaltungskosten 

Verträge ohne Hotel Services enthalten alle Dienstleistungen ausser:
- wöchentliche Grund- und Küchenreinigung
- wöchentliche frische Bettwäsche
- wöchentliche frische Badtücher (2 p.P.)
- Entsorgung Haushaltsabfall
- Parkplatz

 Bei mit und ohne Hotelservices sind NIE enthalten:
- Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Waschmittel, Leuchtbirnen inkl. Wechsel, Küchentücher etc.
- staatliche Radio- und TV-Gebühren (sind Sache des Mieters)
- Die Endreinigung (im zumutbaren Rahmen) kostet pauschal: 2.5 Zimmer-Wohnung: CHF 450 / 3.5 Zimmer-Wohnung: CHF 550 / 4.5 Zimmer-Wohnung: CHF 700
- Die Endreinigung wird mit der ersten Monatsmiete verrechnet
- Festanschluss Telefon; kann vom Mieter selber bei www.wwz.ch organisiert werden
- 3.8 % Mehrwertsteuer

 Regelausnahmen für die Einzel- und Doppelstudios an der Baarerstrasse 107 in Zug:
- Die Endreinigung und Toilettenpapier ist in den Kosten enthalten.
- Ein Parkplatz ist nicht inklusive.
- Im Erdgeschoss gibt es am Morgen ein Breakfast Snacks mit Kaffee, Mineral, Snacks (Convenience) und Früchten.
- Bei Aufenthalten unter einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche.
- Bei Langzeitaufenthalten beträgt die Kündigungsfrist auch 1 Monat.

Gästezahl
Es dürfen nur so viele Personen in einem Business Apartment wohnen wie vertraglich vereinbart.

Behörden
Zieht ein ausländischer Gast definitiv in den Kanton Zug oder Luzern, so ist er verpflichtet sich beim Amt für Ausländerfragen anzumelden. Schweizer melden sich bei der jeweiligen Einwohnerkontrolle an.

Möblierung und Einrichtung
Die Service Station AG ist die Eigentümerin der gesamten Möblierung und Einrichtung des Apartments.

Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Die Vertragsdauer wird im Mietvertrag verbindlich festgelegt. Die erste Mietdauer ist jeweils fix vereinbart. Eine Verlängerungsoption um jeweils 1 Monat ist nur bei einer minimalen Mietdauer von 2 Monaten möglich. Verlängerungen müssen schriftlich und spätestens am letzten Tag des Monats vorgenommen werden, andernfalls behält sich die Service Station das Recht vor die Wohnung weiterzuvermieten. Generell gilt nach der vereinbarten ersten Vertragsdauer eine Kündigungsfrist von 1 Monat.

Mietzahlungen
Die erste Monatsmiete plus Endreinigung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrags zu bezahlen. Danach ist die Miete jeweils am ersten des Monats im Voraus zu bezahlen. Zahlungen erfolgen immer per Banktransfer, in Schweizer Franken und ohne Bankspesenabzüge. Wird die Miete nicht fristgerecht entrichtet, so entfällt per sofort der Beherbergungsanspruch des Gastes. Bei Kreditkartenzahlungen verrechnen wir zusötzlich 3% auf den Gesamtbetrag.

Einzug und Auszug
Der Check-in ist am ersten Tag des Mietvertrags ab 17.00 Uhr möglich. Der Check-out ist spätestens am letzten Tag der Mietdauer um 09.00 Uhr. Der Ein- und Auszug erfolgt zeitlich nach gegenseitiger Absprache.

Haftung des Gastes
Für mutwillige Beschädigungen des Gastes oder Drittpersonen während der Mietdauer kommt der Mieter auf.
Eine private Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters und obligatorisch.

Eingebrachte Sachen des Mieters
Für jegliche vom Gast eingebrachte Mobilien lehnt die Service Station AG jede Haftung für Diebstahl, Beschädigung und Verlust ab.

AVB Zug/Luzern
Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen zum Zuger/Luzerner Mietvertrag (AVB) wo nicht anders in diesem Vertrag vermerkt.

Hausordnung
Die Hausordnung ist verbindlich und alle Apartments sind absolute Nichtraucher-Wohnungen. Bei wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung kann die Service Station AG vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten ohne bezahlte Mietkosten zurückzuerstatten.

Haustiere
Jegliche Haustiere sind NICHT zugelassen. 

Besichtigungen
Die Service Station AG hat das Recht, die möblierte Wohnung potentiellen Nachmietern zu zeigen. Die Service Station AG meldet Besichtigungen im Voraus an.

Benutzung und Untermiete
Der Gast benutzt das Apartment nur zu privaten Wohnzwecken. Bei unsachgemässer Benützung der Wohnung und Einrichtung kann die Service Station AG Haftungsansprüche geltend machen. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.

Reparatur und Unterhalt
Die Service Station AG kann während der Mietdauer kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten vornehmen.

Sorgfaltspflicht Schlüssel
Für den Verlust von jeglichen Wohnungsschlüsseln, Parkkarten, Handsendern, Waschsteckschlüsseln etc. ist der Gast voll haftbar. Der Gast hat alle Ersatzkosten zu tragen plus eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.--.

Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag und Stornierung durch den Gast
Rücktrittskosten vom Mietvertrag vor dem Check-in sind wie folgt geregelt: 6 Wochen vor der Anreise 50%, 4 Wochen vor Anreise 75%, 2 Wochen vor Anreise 100% jeweils einer Monatsmiete.

Versicherungen zur Abdeckung der Risiken
Die Service Station haftet nicht für Schäden aus Verschulden des Gastes. Die Service Station AG haftet auch nicht für Störungen infolge höherer Gewalt, Streiks oder Ähnliches. Auch für vom Gast erlittene Schäden ist die Service Station AG nicht haftbar.

Datenschutz
Die Service Station AG darf personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies der reibungslose Betriebsablauf erfordert. Die Speicherung und Übermittlung aller Daten erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist. Der Gast erklärt sich damit einverstanden.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zug / Schweiz.

Zug, Februar 2012

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